Bei den lt. ElektroG registrierungspflichtigen Leuchtmit- teln handelt es sich um Beleuchtungskörper der Geräteart Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren sowie Kompak- tleuchtstofflampen, besser bekannt als Energiesparlampen) und LED-Lampen für die Nutzung in privaten Haushalten.
Diese dürfen nicht über den Hausmüll oder als Altglas entsorgt werden. Die kostenfreie Rücknahme über kom- munale Sammelstellen sowie die ElektroG-konforme Entsorgung unserer in Verkehr gebrachten Leuchtmittel ist sichergestellt. Dies wird an Hand der durch die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) erteilten Registrierungs- Nummer WEEE-Reg.-Nr. DE3735173 dokumentiert.
Sollte eine Energiesparlampe zu Bruch gegangen sein, beachten Sie bitte folgendes, da Energiesparlampen eine geringe Menge von Quecksilber enthalten:
Als Importeur von Batterien und Akkumulatoren (Akkus) sind wir gesetzlich gehalten, die Verbraucher über die möglichen Auswirkungen der in Batterien und Akkus enthaltenen Stoffe auf die Umwelt und menschliche Gesundheit sowie über die Bedeutung der getrennten Sammlung und der Verwertung von Altbatterien für Um- welt und Gesundheit zu informieren. Ferner haben wir die Endnutzer/Verbraucher auf Ihre Verpflichtungen gemäß § 18 Abs.1 Batteriegesetz hinzuweisen. Dieser Verpflich- tung kommen wir nachfolgend gerne nach.
In der Bundesrepublik Deutschland wurden im Jahr 2006 laut der Bundesregierung rund 1,5 Milliarden Gerätebat- terien in Verkehr gebracht. Der Anteil an aufladbaren Bat- terien (Akkumulatoren) lag bei knapp 10%. Der ständig wachsende Verbrauch folgt dem steigenden Einsatz elek- trischer und elektronischer Geräte und den zunehmenden Mobilitätsanforderungen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Neue Anwendungsgebiete für Industriebat- terien wie z. B. Hybridfahrzeuge werden sich mittelfristig verbrauchssteigernd auswirken. Alkali-Mangan-Batterien nehmen dabei mit ca. 940 Mio. Stück eine Spitzenposi- tion ein; Zink-Kohle-Batterien verlieren hingegen zune- hmend an Bedeutung. Beide Systeme sind infolge der technischen Innovationen der letzten Jahre heute weitge- hend frei von Blei, Quecksilber oder Cadmium. Batterien werden zunehmend durch Akkumulatoren ersetzt. Diese weisen gegenüber herkömmlichen Batterien eine läng- ere Lebensdauer auf, enthalten jedoch häufig auch einen höheren Anteil von Schadstoffen.
Das 2009 in Kraft getretene Batteriegesetz setzt Richtlin- ien des Europäischen Parlaments und des Rates in nationales Recht um. Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, Schwermetalle (Quecksilber, Cadmium, Blei) in Batterien und Akkus zu beschränken. Ein Melderegister für die Hersteller von Batterien und Akkus soll dafür sor- gen, dass diese ihre Verantwortung bei der Rücknahme und Entsorgung Ihrer Produkte wahrnehmen. Insgesamt sollen die durch Altbatterien verursachten Umweltb- elastungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Das Batteriegesetz trägt also zur Erhaltung der Qualität der Umwelt und zum Schutz der menschlichen Gesundheit bei. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen möglichst alle Arten von Altbatterien getrennt gesammelt und stofflich verwertet werden.
a) Endnutzer/Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben. Batte- rien und Akkus enthalten aggressive chemische Verbind- ungen (z.B. Säuren), die bei längerem Lagern von Altbat- terien austreten können. Vermeiden Sie deshalb jeglichen Hautkontakt mit ausgelaufenen Batterien (Handschuhe).
Um Hautreizungen und Verätzungen zu vermeiden, waschen Sie bei Hautkontakt mit ausgelaufenen Batterien und Akkus die betroffenen Stellen mit reichlich Wasser. Kleinkinder sollten nie Altbatterien in die Hände bekom- men, da sie jeden Gegenstand in den Mund nehmen. Bei größeren Batterien – wie Fahrzeugbatterien – kann das Auslaufen auch zu Kontamination von Erdreich und Grundwasser führen.
b) Eine Entsorgung von Altbatterien über den Hausmüll ist gesetzlich verboten. c) Die Endnutzer/Verbraucher sind verpflichtet, Ihre Al- batterien an eine kommunale Sammelstelle oder an eine Verkaufsstelle für Batterien abzugeben. In den Verkauf- sstellen sind Behältnisse zur unentgeltlichen Rückgabe aufgestellt.
Auf jeder Batterie und auf jedem Akku ist das nachfol- gende Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne ange- bracht, was bedeutet, Altbatterien nicht im Hausmüll zu entsorgen.
Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksil- ber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, sind ferner mit den chemischen Zeichen der Metalle gekennzeichnet und zwar Hg für Quecksilber, Cd für Cadmium und Pb für Blei.
Unter diesem Link könenn Sie auf unsere Liste mit den Leuchtklassifizierungen zugreifen: